Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht Hamburg

Ob Dienstleistung, Handel, Industrie, Finanz- oder Versicherungswesen – wer am Wirtschaftsleben teilnimmt, muss eine Flut an nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten beachten. Angefangen bei Handels- und Gesellschaftsrecht über Kartell- und Wettbewerbsrecht bis hin zum Außenwirtschaftsrecht, um nur einige Rechtsbereiche zu nennen.

Sie als Unternehmer oder Unternehmensgründer sehen sich fast täglich mit komplexen rechtlichen Fragen konfrontiert, die alleine kaum zu bewältigen sind. Daher ist eine anwaltliche Beratung von einem Team kompetenter Wirtschaftsjuristen unumgänglich. So können mögliche Fehlentscheidungen und Rechtsverstöße frühzeitig erkannt und vermieden werden. Das gilt für den Kauf beziehungsweise Verkauf von Unternehmen und Anteilen, die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform oder Umfirmierungen wie auch für die Erstellung von Geschäftsbedingungen oder bevorstehende Vertragsverhandlungen. Nicht zu vergessen die Prozessführung bei eventuellen Rechtstreitigkeiten oder der Forderungseinzug im In- und Ausland und die entsprechende Vollstreckung.

Kerschies Rechtsanwälte setzt auf eine kluge Kombination aus betriebswirtschaftlichem Know-how und wirtschaftsrechtlicher Fachkompetenz. Denn nur wer über fundierte Kenntnisse in wirtschaftlichen und juristischen Schnittstellenbereichen wie zum Beispiel Personalmanagement und Arbeitsrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung, Finanzdienstleistungsrecht, Unternehmensführung, Sanierungs- und Insolvenzmanagement verfügt, kann Unternehmen praxisgerecht beraten und unterstützen.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Vertragsgestaltung und juristische Vertragsverhandlungen
  • Prüfung, Beratung und Begleitung von gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorgängen
  • Unternehmensgründung und -umfirmierung
  • Unternehmensbeteiligungen und Fusionen
  • Unternehmensrestrukturierung und -sanierung
  • Insolvenzabwicklung
  • Personalwirtschaftliche Vorgänge
  • Juristische Unternehmensberatung
  • Arbeits-, tarif- und betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen (siehe auch Arbeitsrecht)
  • Patent-, Marken- und Designrecht (siehe auch Marken- und Patentrecht)
  • Vertriebs- und Wettbewerbsrecht (siehe auch Wettbewerbsrecht)
  • Urheber- und Lizenzrecht
  • Daten- und Verbraucherschutz

Wirtschaftsstrafrecht

Verwicklungen in ein Wirtschaftsstrafverfahren und Wirtschaftsstraftaten sind nervenaufreibend und belastend und können langfristig negative Folgen für Ihr Unternehmen haben, im schlimmsten Fall sogar existenzgefährdend sein. Dabei geht es nicht nur um einen wirtschaftlichen Schaden, sondern auch um den Ruf des Unternehmens und den möglichen Vertrauensverlust Ihrer Kunden. Denn gerade Vorwürfe wegen Betrug, Unterschlagung, Untreue, Korruption, Steuerhinterziehung, Bilanz- oder Insolvenzdelikten tragen häufig zu einem erheblichen Imageverlust bei. Das gilt nicht nur, wenn Sie Beschuldigter sind. Selbst als Opfer einer Wirtschaftsstraftat kann ein Verfahren negativ auf Ihr Unternehmen abfärben.

Beschuldigte in einem Wirtschafts-, Bilanz- oder Steuerstrafverfahren sehen sich hoch qualifizierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern gegenüber. Die Beratung und Vertretung durch einen entsprechend versierten Prozessanwalt im Wirtschaftsstrafrecht ist deshalb dringend erforderlich. Die Wirtschaftsrechtler der Kanzlei Kerschies verhelfen Ihnen mit ihrer umfangreichen Prozessexpertise zu Ihrem Recht und setzen alles daran, um für Sie und Ihr Unternehmen negative Folgen abzuwenden oder zumindest zu mildern. Bei Bedarf greifen wir auf qualifizierte Experten, beispielsweise auf Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sachverständige, zurück, um für unsere Mandanten eine optimale Ausgangslage zu schaffen.

Neben der Bewältigung von Akutsituationen ist eine intensive strafrechtliche Präventivberatung sowohl für verantwortliche Einzelpersonen als auch für Unternehmen wesentlich. So können drohende Rechtsverstöße, die beispielsweise durch Unkenntnis entstehen, von vornherein vermieden werden. Wir beraten Sie umfassend zu strafrechtlichen Risiken, Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten im Geschäftsverkehr sowie zu Pflichtungen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat.