Steuerrecht und Steuerstrafrecht Hamburg

Das deutsche Steuerrecht gilt als das komplizierteste und umfangreichste der Welt. Bei der Vielzahl an Ausnahme- und Sonderregelungen ist es fast unmöglich, ohne einen erfahrenen Steuerfachmann nachhaltig richtige Entscheidungen zu treffen. Und selbst die müssen immer wieder hinterfragt und bewertet werden, weil Gesetzesänderungen, Einzelverordnungen und Steuerurteile fast täglich neue Voraussetzungen bringen.

Mit seinen Fachanwälten für Steuerrecht bietet die Kanzlei Kerschies für Unternehmen, Betriebe, Freiberufler und Privatpersonen eine individuelle und eingehende Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten und übernimmt die Vertretung gegenüber Finanzverwaltung und vor Finanzgerichten. Gerade für Unternehmen ist es nicht nur sinnvoll, sondern unumgänglich einen Steuerfachanwalt frühzeitig zurate zu ziehen, um Fehlentscheidungen schon in der Entstehung zu vermeiden. So werden spätere Überraschungen, fiskalische Nachteile, Einspruchsverfahren oder gar Steuerstrafverfahren von vornherein ausgeschlossen.

Kerschies Rechtsanwälte verbindet seine steuerrechtliche Expertise mit einem tief greifenden betriebswirtschaftlichen Know-how und Verständnis für unternehmerisches Management. Nur so können Entscheidungen getroffen werden, die nicht nur wirtschaftlich sinnvoll, sondern auch steueroptimiert sind. Dabei arbeiten wir eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Steuerplanung / Steuergestaltung / Steuerminimierung
  • Besteuerung von Gesellschaften / Wahl der geeigneten Rechtsform bei Unternehmensgründung und Umstrukturierungen
  • Einschätzung und steuerliche Bewertung von unternehmerischen Entscheidungen wie beispielsweise Finanzierungsfragen oder Transaktionen
  • Begleitung von Steuer- und Betriebsprüfungen
  • Steueroptimale Gestaltung von Nachfolgeregelungen / Testamentsgestaltung / Erbrecht / Erb- und Schenkungssteuer
  • Einrichtung von Stiftungen
  • Einkommenssteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Grundsteuer / Immobiliensteuer
  • Kapitalertragssteuer
  • Außensteuergesetz / Doppelbesteuerungsabkommen
  • Bilanzsteuerrecht
  • Internationales Steuerrecht

Steuerstrafrecht

In den vergangenen Jahren haben die Vielzahl an Selbstanzeigen und diverse aufsehenerregende Steuerstrafverfahren für große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit gesorgt. Spätestens mit der verschäften Rechtssprechung ist deutlich geworden, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt mehr ist und Haftstrafen ohne Bewährung drohen. Das zeigt sich auch in den intensiven Bemühungen der Finanzbehörden, selbst kleinere Verstöße konsequent zu ahnden.

Bei der Komplexität des deutschen Steuerrechts sind Ordnungswidrigkeiten oder gar Steuerstraftaten schnell passiert, wenn man sich im Vorwege nicht ausreichend von einem Steuerfachmann hat beraten lassen. Eine vorbeugende Präventivberatung durch Kerschies Rechtsanwälte ist also auf jeden Fall zu empfehlen, um steuerstrafrechtliche Fragen im Vorfeld zu klären und Ermittlungen sowie strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Spätestens, wenn ein steuerrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ist eine sofortige Rechtsberatung und -vertretung durch einen Steuerfachanwalt unumgänglich. Andersherum haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, Entscheidungen der Finanzverwaltung anzufechten, beispielsweise durch Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide. Kerschies Rechtsanwälte berät und übernimmt die Prozessführung bei Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden oder vor dem Finanzgericht, um Ihre Interessen durchzusetzen.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Präventivberatung zur Vermeidung von Steuerstrafverfahren
  • Betreuung bei Steuer- und Zollhinterziehung
  • Beratung und Vertretung bei Ermittlungsverfahren
  • Beratung und Prozessführung in Steuerstrafverfahren
  • Beratung und Vertretung bei Haftungsverfahren und Steuerzwangsvollstreckung
  • Beratung bei der Erstellung einer Selbstanzeigen
  • Einleitung von Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide
  • Einleitung von Klageverfahren vor dem Finanzgericht