Der freie und faire Wettbewerb ist die tragende Säule unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Jeden Tag profitieren wir von angemessenen Preisen und einem verbesserten Angebot. Damit das so bleibt, hat unser Rechtssystem Regeln aufgelegt, um den freien Wettbewerb zu schützen. Grundlage dafür ist das Wettbewerbsrecht, das dazu dient, Mitbewerber, Verbraucher und andere Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb zu schützen und die Bildung von Kartellen zu verhindern.

Die Kanzlei Kerschies Rechtsanwälte berät und vertritt Unternehmen, Selbstständige oder Privatpersonen, die das Vorgehen eines Wettbewerbers oder Anbieters als wettbewerbswidrig erachten. Dazu gehören beispielsweise die absichtliche und schädigende Behinderung durch einen Mitbewerber, das gezielte Abwerben von Mitarbeitern durch einen Mitbewerber oder Boykottaufrufe. Häufig beziehen sich Verstöße auf das Werberecht, beispielsweise wenn mit falschen oder unvollständigen Preisen geworben wird. Vor allem der zunehmende Handel im Internet gibt hier immer wieder Anlass zu Beschwerden.

Die Folgen von derartigen Wettbewerbsverstößen können Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadenersatzforderungen und Unterlassungsklagen sein. Wenn Sie sich durch einen Marktteilnehmer wettbewerbsrechtlich verletzt sehen, dann übernehmen unsere Anwälte für Wettbewerbsrecht die Prüfung und leiten die entsprechenden Maßnahmen ein, um Ihre Interessen außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.

Wenn Ihnen beziehungsweise Ihrem Unternehmen Wettbewerbsverstöße vorgeworfen werden, ist ein kompetenter Rechtsbeistand unerlässlich. Wir prüfen umgehend, ob Sie wettbewerbswidrig gehandelt haben, und nehmen Kontakt mit der Gegenpartei auf, um weiteren Schaden abzuwenden.

Gerade bei großen Marketing- und Werbemaßnahmen sowie umfassenden Online-Portalen und Web-Shops ist es sinnvoll, Kerschies Rechtsanwälte bereits im Vorfeld einzuschalten und die wettbewerbsrechtliche Konformität zu überprüfen, um Regelverstöße von vornherein auszuschließen. Ebenso beraten und begleiten wir Sie bei geplanten Unternehmenskooperationen und Fusionen, damit Sie Ihre kommerziellen Ziele kartellrechtskonform erreichen können. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Vertretung vor den Kartellbehörden.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Beratung, Prüfung und Dokumentation von möglichen Wettbewerbsverstößen
  • Ausspruch und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
  • Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Geltendmachung von Schadenersatz- und Auskunftsansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren
  • Kartellrechtliche Beratung und Begleitung bei Unternehmenskooperationen und Fusionen
  • Rechtliche Vertretung vor Kartellbehörden