Erbrecht
Die Regelung einer Erbschaft ist mehr als ein juristischer Vorgang. Es geht um Emotionen, familiäre Beziehungen und nicht selten auch um persönliche Auseinandersetzungen. Deshalb ist in Erbschaftsangelegenheiten neben der rechtlichen Fachkompetenz auch ein großes Maß an Einfühlungsvermögen erforderlich. Die Kanzlei Kerschies Rechtsanwälte legt Wert auf einen souveränen und gleichzeitig sensiblen Umgang mit Erbschaftsvorgängen, um den Beteiligten in einer Ausnahmesituation professionell zur Seite zu stehen.
Die gesetzlichen Regelungen des Erbrechts entsprechen häufig nicht den Wünschen des Erblassers. Deshalb ist eine rechtzeitige individuelle Nachlassplanung in jedem Fall zu empfehlen, um eine unanfechtbare Erbschaftsregelung sicherzustellen. Dabei sollte ein Testament oder ein Erbvertrag nicht ohne versierten Rechtsbeistand erstellt werden, da andernfalls „der letzte Wille“ ganz oder teilweise als unwirksam erklärt werden kann.
Die Kanzlei Kerschies Rechtsanwälte berät Mandaten in allen Fragen der Nachlassplanung und gestaltet zweifelsfreie Testamente, Erbverträge, Übergabeverträge und Eheverträge. In diesem Zusammenhang wird nicht selten auch die Vorsorgeregelung zum Thema. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und sorgen dafür, dass Ihr Wille respektiert wird.
Besonders wichtig ist die Nachfolgeplanung bei Unternehmen. Ist sie nicht geregelt, dann kann das die Existenz der Firma gefährden. Die Juristen von Kerschies Rechtsanwälte beraten Sie in allen Belangen einer gesellschaftsrechtlich und steuerrechtlich sinnvollen Übergabe Ihres Unternehmens an die nächste Generation und stimmen diese mit dem bestehenden Gesellschaftsvertrag ab.
Heikel wird es, wenn es zu Streitigkeiten um das Erbe kommt. Familiäre und persönliche Bindungen sorgen nicht selten zu emotionsgeladenen Auseinandersetzungen. Vertrauen Sie auf die Objektivität, Erfahrung und Professionalität von Kerschies Rechtsanwälte, um Ihre Interessen zu wahren. Wir kämpfen für Ihr Erbrecht und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen mit Erben, Miterben einer Erbengemeinschaft, Pflichtanteilsberechtigten und Testamentsvollstreckern. Gemeinsam erarbeiten wir eine zielführende Strategie, von der einvernehmlichen Lösung im Familienkreis bis zur gerichtlichen Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche.
Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem
- Beratung, Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
- Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
- Regelung der Unternehmensnachfolge
- Einleitung von Erbscheinverfahren
- Testamentsanfechtungen
- Prüfung von gesetzlichen Erbansprüchen und Berechnung von Erbquoten
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtanteils- und Erbansprüchen
- Rechtsvertretung bei Erbstreitigkeiten und Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften
Erbschaftssteuerrecht
Das Erbschaftssteuerrecht ist äußerst komplex und unterliegt ständigen Veränderungen, die von einem Laien kaum zu durchschauen sind. Umso wichtiger, dass Sie bei Nachlassangelegenheiten nicht nur die erbrechtliche, sondern auch die steuerrechtliche Seite betrachten. Die Kanzlei Kerschies Rechtsanwälte verfügt über eine ausgewiesene Expertise auf dem Gebiet des Erbrechts und verbinden diese mit der fachanwaltlichen Kompetenz für Steuerrecht. Damit stellen wir sicher, dass Sie in allen Belangen des Erbschaftssteuerrechts optimal beraten werden.
Wir helfen Ihnen, Testamente und Erbverträge steueroptimiert zu gestalten und letztendlich die Belastung der Erben mit Erbschaftssteuer zu minimieren. Als Alternative oder Ergänzung zur erbrechtlichen Vermögensübertragung eröffnet eine Schenkung zu Lebzeiten steueroptimierte Möglichkeiten. Wir beraten Sie und gestalten Ihren individuellen Übergabevertrag, wobei ein wesentlicher Punkt die Absicherung des Schenkenden ist. Gleichzeitig ziehen wir sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht, um Schenkungssteuer zu vermeiden.
Was häufig bei einer Erbschaft übersehen wird, ist, dass auch Verbindlichkeiten und Steuersünden vererbt werden können. Deshalb sollten Sie im Zweifel in Betracht ziehen, die Erbschaft auszuschlagen. Wir prüfen Ihren Erbfall im Detail und helfen Ihnen bei einer sinnvollen Entscheidung.
Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem
- Beratung bei allen Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Erbschaftssteuerberechnung/Erbschaftssteuererklärungen
- Beratung und Regelung der unternehmerischen Nachfolge unter steuerrechtlichen Aspekten
- Schenkungen und Übergabeverträge
- Beratung bei der Ausschlagung von Erbschaften
- Selbstanzeige Erbschaftssteuerrecht
- Verwaltung von Nachlassinsolvenzen