Markenrecht

Eine Marke kann je nach Bekanntheit für ein Unternehmen einen erheblichen Vermögenswert darstellen. Die Marke gilt als Visitenkarte für ein Produkt oder eine Leistung und ist damit einerseits ein starkes Wiedererkennungsmerkmal und andererseits ein wichtiges Unterscheidungskriterium zu Konkurrenzangeboten. Entsprechend können Wortmarken, Bildmarken, Formmarken oder auch Hörmarken beim Patent- und Markenamt dauerhaft geschützt werden.

Nicht nur die großen Konsumgüterhersteller müssen sich im globalen Wettbewerb vor massiver Markenpiraterie schützen. Ebenso ist der deutsche Mittelstand, dessen Innovationen weltweit gefragt sind, immer wieder von Markenrechtsverletzungen betroffen.

Als erfahrene Juristen im Marken- und Patentrecht unterstützt Sie die Kanzlei Kerschies Rechtsanwälte bei Eintragungs- und Widerspruchsverfahren für die Markenanmeldung. Zudem verfolgen wir Markenrechtsverletzungen und übernehmen Ihre Vertretung, wenn Ihnen entsprechende Verstöße vorgeworfen werden.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Beratung zu markenrechtlichen Fragegestellungen
  • Durchführung und Beurteilung von Marken- und Ähnlichkeitsrecherchen
  • Anmeldeverfahren beim zuständigen Markenamt auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
  • Löschung unberechtigt eingetragener Marken
  • Beratung und Vertretung bei Lizenzverträgen
  • Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten
  • Beratung, Vertretung und Prozessführung im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie

Patentrecht

Schützen Sie Ihre Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung! Kerschies Rechtsanwälte unterstützt Unternehmen und Selbstständige bei allen Fragen des Patentrechts, der Patentanmeldung sowie des Patentschutzes.

Mit einem angemeldeten Patent erhält ein Unternehmen oder eine Einzelperson für ein innovatives Produkt oder Verfahren ein zeitlich befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol. Damit sichert man sich nicht nur eine exklusive Wettbewerbsposition am Markt, sondern steigert auch den Unternehmenswert, profiliert sich als innovationsstarker Partner und sichert die zumeist hohen Entwicklungskosten ab.

Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Leistung beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Anwälte von Kerschies Rechtsanwälte überprüfen im Vorwege, ob Ihre Entwicklung für eine Patentanmeldung geeignet ist, und führen eine eingehende Stand-der-Technik-Recherche durch. Im Anschluss erarbeiten wir die Patentanmeldung und begleiten das gesamte Prüfverfahren beim zuständigen Patentamt.

Wenn Sie Ihr Patent verkaufen oder in Lizenz vergeben möchten, begleiten wir Sie bei einer sinnvollen und rechtlich einwandfreien Vertragsgestaltung. Liegt eine Patentverletzung vor, beraten wir Sie hinsichtlich einer angemessenen Vorgehensweise, erstellen Verletzungsgutachten und leiten entsprechende Verfahren ein.

Alternativ zum Patent können Sie Ihre technischen Erfindungen auch als Gebrauchsmuster schützen lassen. Während eine Patentanmeldung manchmal einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So können Sie mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen. Gerne beraten wir Sie, welche Option für Sie sinnvoll ist.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Beratung zu patent- und gebrauchsmusterrechtlichen Fragen
  • Durchführung und Beurteilung von Patentrecherchen
  • Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
  • Beratung bei vertragsrechtlichen Fragen, z. B. Verkauf von Schutzrechten sowie bei Kooperations- und Lizenzverträgen
  • Verwaltung, Verteidigung und Durchsetzung von Patentrechten und Gebrauchsmusterrechten
  • Vertretung in Einspruchs-, Nichtigkeits- und Patentverletzungsverfahren