Baurecht

Bei Bauvorhaben, ob im privaten Umfang oder im großen, gewerblichen Stil, sind zahlreiche technische und rechtliche Fragen zu klären. Sie bieten aufgrund ihrer Komplexität zumeist ein hohes Konfliktpotenzial.

Die spezialisierten Baurechtler von Kerschies Rechtsanwälte vertreten die Interessen von am Bau Beteiligten wie Bauherren, Immobilienentwickler, Projektmanager, Generalunternehmer, Architekten und Ingenieure (siehe unten Architektenrecht) sowie Bauunternehmen. Wir begleiten Sie bei allen Projektphasen – von der Entwicklung und Planung über die Ausführung und Fertigstellung bis hin zur Übergabe und Abrechnung.

Zudem stehen wir Ihnen im öffentlichen Baurecht als Teil des Verwaltungsrechts zur Seite, beispielsweise wenn es um Bebauungspläne und Baugenehmigungen geht.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Beratung und Vertretung zu allen Fragen des Baurechts
  • Rechtliche Analyse und Risikobewertung von Bauvorhaben
  • Prüfung und Beratung bei Ausschreibungen, Bauplänen, Antragsverfahren, Baugenehmigungen
  • Gestaltung und Prüfung von Werkverträgen, Generalübernehmerverträgen, Planerverträgen und allen im Zusammenhang mit dem Bau stehenden Vereinbarungen
  • Durchsetzung und Abwehr von Nachtragsforderungen, Mängelansprüchen, Verzugsschäden und Vertragsstrafen
  • Geltendmachung und Abwehr von Vergütungsforderungen und Haftungsansprüchen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei baurechtlichen Auseinandersetzungen vor Gerichten, Schiedsgerichten und Schiedsstellen

Architektenrecht

Die spezialisierten Juristen von Kerschies Rechtsanwälte vertreten Architekten und deren Auftraggeber/Bauherren in allen Fragen des Vertragsrechts, Honorarrechts, der Haftpflicht, der Urheberrechte und des Berufsrechts.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Beratung und Vertretung zu allen Rechtsfragen des Architekten- und Ingenieurrechts
  • Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen/Werkverträgen
  • Beratung hinsichtlich Aufklärungs- und Planungspflichten von Architekten
  • Beratung und Vertretung bei Haftpflichtschäden und Schadenersatzforderungen
  • Beratung und Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen

Immobilienrecht

Sie möchten ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Dann sollten Sie sich im Vorwege mit einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Wir begleiten Privatpersonen, Makler und Unternehmen beim Erwerb, der Entwicklung, dem Bau, der Finanzierung und dem Kauf, Verkauf beziehungsweise der Vermittlung von Immobilien – sowohl von einzelnen Objekten als auch von größeren Portfolios.

Beim Immobilienrecht geht es nicht alleine um die Eigentumsübertragung. Gerade die Finanzierung sollte wohl überlegt sein, um nicht in existenzbedrohende Nöte zu geraten. Aber auch die Übertragung im Zuge des Erbrechts oder einer Schenkung, mögliche Belastungen durch Grundschuld oder Hypothek sowie die Nutzungsrechte spielen eine wichtige Rolle. Ebenso sind steuerrechtliche Fragen im Vorwege zu klären.

Es gibt also viel zu beachten, was für einen Laien nur schwer zu erfassen ist. Die Kanzlei Kerschies Rechtsanwälte ist Spezialist für Immobilienrecht und lotst Sie erfolgreich durch die vielfältigen Konfliktfelder.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Beratung und Vertretung in allen Fragen des Immobilien- und Wohnungseigentumsrechts
  • Beratung und Vertretung in allen Fragen des Maklerrechts inkl. Ausarbeitung von Maklerverträgen
  • Prüfung von Immobilienkaufverträgen vor der notariellen Beurkundung
  • Gestaltung von Verträgen hinsichtlich Erwerb, Veräußerung, Nutzung oder Belastung
  • Anfechtung oder Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Beratung und Vertretung bei Mietstreitigkeiten und Eigenbedarfskündigung
  • Übernahme von Grundbuchangelegenheiten (Vormerkung, Eintragung, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Hypothek/Grundschuld, Berichtigung, Löschung)