Arbeitsrecht Hamburg

Das Arbeitsrecht ist für fast jedermann relevant – ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebs- oder Personalrat, selbst für Arbeitslose. Denn das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen rund um abhängige Erwerbstätigkeiten wie beispielsweise die Anbahnung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Kerschies Rechtsanwälte vertritt Mandanten sowohl im Bereich des Individualarbeitsrechts (Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber) als auch bei Fragen des Kollektivarbeitsrechts (Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebs- oder Personalräten einerseits und Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern andererseits).

Unsere spezialisierten Arbeitsrechtler verfügen nicht nur über die erforderliche juristische Expertise, sondern auch über weitreichende Erfahrung. Denn meistens lassen sich arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen in gegenseitigem Einvernehmen lösen. Gerade bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Abfindungsverhandlungen profitieren Sie von unserem Verhandlungsgeschick. Ist eine außergerichtliche Einigung jedoch nicht möglich, dann vertreten wir mit einer zielgerichteten Prozessstrategie konsequent Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Beratung in allen Fragen des individuellen Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts
  • Beratung in allen Fragen des Kollektivarbeitsrechts, Betriebsverfassungsrechts und Tarifvertragsrechts
  • Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen
  • Arbeitsrechtliche Beratung und Umsetzung von Umstrukturierungs- und Personalanpassungsmaßnahmen wie Betriebsstilllegungen, Betriebsaus- oder -verlagerungen sowie Personalabbau
  • Beratung und Gestaltung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Mitwirkung bei Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitgebern, Geschäftsführern, Vorständen wie auch von Arbeitnehmern
  • Vertretung bei Einigungsstellenverfahren