In unserer globalisierten Welt gehören grenzüberschreitende Geschäftskontakte und Lieferverkehre zum Alltag. Trotz der Bemühungen grenzüberschreitende Kaufverträge zu vereinheitlichen (UN-Kaufrecht) sind internationale Geschäfte immer noch deutlich komplexer als nationale. Um so wichtiger sind eine umfassende Risikoanalyse, Rechtsberatung und eine akkurate Gestaltung internationaler Verträge, um Fallstricke und unliebsame Überraschungen von vornherein auszuschließen.

Lassen Sie sich von den Spezialisten für internationales Handelsrecht von Kerschies Rechtsanwälte über die Besonderheiten bei grenzübergreifenden Verträgen beraten. Zudem greifen wir international auf das Know-how von lokalen Partnerkanzleien zurück, um einen optimalen Einblick in die dortigen Rechtsgrundlagen und sich verändernden Rahmenbedingungen zu erhalten.

Zu unseren Leistungsbereichen gehört neben der länderspezifischen Rechtsberatung die Gestaltung von Verträgen und Geschäftsbedingungen sowie die Vertretung bei Handelsstreitigkeiten vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Beratung und Begleitung in allen Fragen des internationalen Handels- und Kaufrechts
  • Beratung hinsichtlich wettbewerbsrechtlicher, urheberrechtlicher, lizenz- und markenrechtlicher Fragestellungen
  • Erstellung und Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Gestaltung von internationalen Rahmenverträgen für Werk-, Liefer-, Dienstleistungs- und Vertriebsgeschäfte
  • Gestaltung von grenzüberschreitenden Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Kommissionsverträgen
  • Gründung von internationalen Handelsvertretungen
  • Rechtsberatung und Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und Schiedsgerichtsverfahren