Gesellschaftsrecht

Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen eine breite Palette möglicher Rechtsformen, um sich entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu organisieren und am Markt zu präsentieren. Bei der geeigneten Wahl müssen nicht nur wirtschaftliche, finanzielle und haftungsrechtliche Fragen beachtet werden. Auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine große Rolle.

Die Kanzlei Kerschies Rechtsanwälte steht für einen ganzheitlichen Beratungsansatz in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten der Unternehmensgründung und beraten Sie hinsichtlich der geeigneten Rechtsform, ob Personengesellschaft wie OHG und KG oder Kapitalgesellschaft wie GmbH, AG oder UG, um nur einige zu nennen. Auch internationale Strukturen, wie die Gründung einer Limited, können wir aufbauen. Wir begleiten die Vertragsgestaltung und sorgen für die Einhaltung sämtlicher Formalitäten.

Weitere Leistungsbereiche unserer Juristen sind die Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen, die Planung und Durchführung von Unternehmenskäufen und Fusionen, die Beratung von Gesellschaftern hinsichtlich ihrer rechtlichen Pflichten, Ansprüche und Haftungsfragen sowie die Vertretung und Prozessführung in gesellschaftsrechtlichen Streitfragen.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Beratung und Gestaltung von Unternehmensgründungen: Personen- und Kapitalgesellschaften, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen, Treuhandmodelle usw.
  • Beratung und Vertretung von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Beiräten sowie Gestaltung der Verträge
  • Beratung und Gestaltung von Umfirmierungen und Umstrukturierungen
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmenskäufen und -verkäufen inkl. Due Diligence, Fusionen, Joint Ventures, Kooperationen und Liquidationen
  • Gesellschafterwechsel und Nachfolgeregelungen
  • Gesellschafter- und Hauptversammlungen / Compliance Management
  • Rechtsberatung, Vertretung und Prozessführung in Streitfragen

Handelsrecht

Das Handelsrecht umfasst die Vorschriften über die Rechtsbeziehung des Kaufmanns zu seinen Kunden und Geschäftspartnern sowie über die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmen.

Eines der wichtigsten Instrumente im Handelsrecht, das tagtäglich Anwendung findet, ist der Kaufvertrag. Er bildet in vielerlei Hinsicht die wirtschaftliche Grundlage eines Unternehmens und sollte deshalb dem jeweiligen Gewerbe entsprechend mit besonderer Aufmerksamkeit bedacht werden. In diesem Zusammenhang sind zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine wichtige vertragsrechtliche Grundlage.

Die Juristen von Kerschies Rechtsanwälte unterstützen Unternehmen, Handelsvertreter, Vertragshändler, Makler und Franchiseunternehmen bei Handelsgeschäften jeglicher Art und übernehmen die gesamte Vertragsgestaltung. Ebenso können Sie bei Streitfragen und rechtlichen Auseinandersetzungen der Expertise und Erfahrung unserer spezialisierten Juristen vertrauen.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

  • Erstellung und Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen für B2C- und B2B-Geschäfte
  • Gestaltung von Kauf-, Werk- und Werklieferverträgen
  • Gestaltung von Handelsvertreter-, Vertragshändler- und Kommissionsverträgen
  • Gestaltung von Franchiseverträgen
  • Gestaltung von Finanzierungsverträgen
  • Gründung von Handelsvertretungen
  • Beratung in Fragen der Pflichten und Haftung, beispielsweise Produkthaftung, Garantien, Umtausch und Rücknahme, Gewährleistung, Nacherfüllung usw.
  • Rechtsberatung und Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen und Schlichtungsverfahren