Eine korrekte Buchführung ist die Basis für Ihre Unternehmensentscheidungen. Mit einem effizienten Rechnungswesen können Sie schnell und effektiv auf Veränderungen reagieren. Allerdings ist die Finanz- und Lohnbuchhaltung eine zeitintensive und komplexe Verpflichtung, die gewissenhaft zu erledigen ist. Zudem müssen ständig Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht berücksichtigt werden. Deshalb ist es gerade für klein- und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler sinnvoll, ihr Rechnungswesen ganz oder in Teilbereichen an einen kompetenten Partner auszulagern.

Die Finanz- und Steuerexperten von Kerschies Rechtsanwälte verschaffen Ihnen den Freiraum, den Sie brauchen, um sich auf Ihr Kerngeschäfts zu konzentrieren. Außerdem geben wir Ihnen zu jedem Zeitpunkt einen genauen Überblick über Ihre Unternehmens- und Finanzsituation und bieten damit eine sichere Datengrundlage für Ihre unternehmerischen Planungen. Sie profitieren dabei insbesondere von unserer steuerrechtlichen Expertise, sodass Sie sich auf eine einwandfreie Finanz- und Lohnbuchhaltung verlassen und einer Betriebsprüfung gelassen entgegenblicken können.

Unsere Arbeitsgebiete umfassen unter anderem

Finanzbuchhaltung

  • Einrichtung und Organisation der Buchführung
  • Laufende Finanzbuchhaltung, gegebenenfalls mit elektronischem Belegaustausch
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Anlagenbuchführung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Berechnung des vorläufigen Gewinns
  • Einführung einer Kostenrechnung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Vorbereitung und Begleitung von Betriebsprüfungen durch das Finanzamt
  • Mahnwesen (siehe auch Forderungseinzug und Inkasso)
  • Unterstützung bei steuerrechtlichen Fragestellungen (siehe auch Steuer- und Steuerstrafrecht)

 

Lohnbuchhaltung

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsrechnungen
  • Kostenstellenabrechnung
  • Personalkostenübersichten
  • Lohnsteueranmeldung und Weiterleitung an die Finanzämter
  • Erstellung von Beitragsnachweisen und Weiterleitung an die Sozialversicherungsträger
  • Bescheinigungen des Arbeitgebers an Berufsgenossenschaften und Arbeitsämter
  • Begleitung von Lohnsteueraußen-, Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsprüfungen
  • Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen (siehe auch Arbeitsrecht)